BIK-NRW - Testverfahren

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Testverfahren

Die Beratungsstelle BIK-NRW folgt bei der Prüfung der Zugänglichkeit von Webangeboten den Testempfehlungen des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI). Dabei werden 2 Arten von Webseitentests angeboten. Basis beider Tests ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Da die Überprüfung der Zugänglichkeit von Webseiten nicht vollständig automatisch erfolgen kann (vergleiche: Artikel: "Grenzen automatischer Tests"), werden alle Tests von ausgebildeten Experten durchgeführt. Zweifelsfälle werden im Team der BIK-Berater diskutiert. Die Testverfahren sind offengelegt und jeder kann die Prüfschritte der Tests nachvollziehen.

Letzte Aktualisierung am 09.07.2007